1. Zweck des Verbandes ist die gemeinnützige Förderung der landwirtschaftlichen Gehegewildhaltung.
  2. Fachkundige Beratung der Mitglieder, der Behörden, der landwirtschaftlichen Organisationen, oder sonstiger Verbände und Einrichtungen in Fragen der Wildhaltung.
  3. Mitwirkung und Unterstützung bei Forschungs- und Versuchsaufgaben in allen Bereichen der Gehegewildhaltung.
  4. Unterstützung bei der Errichtung, Erweiterung und Einrichtung von landwirtschaftlichen Gehegen, sowie beim Bestandsaufbau, Bestandsführung und beim Bestandsmanagement.
  5. Unterstützung beim An- und Verkauf von Zuchttieren, sowie bei der Vermarktung von Fleisch und Fleischprodukte.
  6. Sachkunde- und Fortbildungslehrgänge in Gehegewildhaltung, Produktionstechnik, Management und Marketingfragen.
  7. Sachkundelehrgänge für die Tötung vom Gehegewild mit der Waffe gemäß § 7 Waffengesetz.
  8. Sachkundelehrgänge für die Immobilisation von Gehegewild und Rindern gemäß § 5 Tierschutzgesetz.
  9. Sachkundelehrgänge für kundige Personen gemäß VO (EG) 853/2004 und gemäß VO (EG) 1099/2009 i. V. mit § 4 Tierschutzschlachverordnung.
  10. Informationsveranstaltungen und Werbung zur Gehegewildhaltung.
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